Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Böllerverbot im Stadtgebiet wie folgt zu erweitern bzw. zu überprüfen:
- Gelände des Landgestütes insbesondere mit Blick auf den Schutz der dort untergebrachten Pferde und der vorhandenen leicht brennbaren Materialien (Heu, Stroh, etc.)
- Friedhöfe der Stadt, insbesondere Hauptfriedhof zur Wahrung der Würde der Ruhestätten und zum Schutz vor Brandgefahren (Grabschmuck, Kränze, Gestecke, etc.)
- Justizvollzugsanstalt (JVA) insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsbelange
Des Weiteren wird um Prüfung der Einbeziehung weiterer schutzwürdiger Objekte gebeten.
Begründung:
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern stellt insbesondere zum Jahreswechsel ein erhebliches Risiko für Mensch, Tier und Sachwerte dar. Neben allgemeinen Brandgefahren und Lärmbelästigungen ergeben sich spezifische Schutzbedarfe an sensiblen Orten. Es ist daher sinnvoll, weitere potentiell gefährdete Orte zu identifizieren und in das Böllerverbot mitaufzunehmen.
Die Dringlichkeit ist durch den bevorstehenden Jahreswechsel gegeben.
Für die Fraktion: Ansprechpartner: gez. gez.
Thomas Küffner Rudolf Schnur
Fraktionsvorsitzender Stadtrat